Topic-icon Erledigt Großes Treffen 2014 in Lengerich - Christi Himmelfahrt! - Gasprüfung

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9 Jahre 10 Monate her #21 von Volker1959

Mark schrieb: Bring Ouzo mit ;-)

Logo :top: Finde ich auch!! Lass uns lieber mal richtig abfeiern......phhhh, wer braucht schon ne Gasprüfung :sauf:
Natürlich jeder, das ist mir schon klar :idea:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
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9 Jahre 10 Monate her #22 von holger4x4
Ich bring auch 'nen Ouzo mit! :hurra:

Gruß, Holger
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9 Jahre 10 Monate her #23 von Guenna
Mark, mal ne bescheidene Frage: bis heute ging ich davon aus, dass meine Alukiste nur eine Beladung ist, und ich keine Vorschriften bezüglich Gasprüfung usw. einhalten müsse. Jetzt sehe ich, dass die Anderen (die die Kabine auch nur aufgeladen haben) sich reihenweise bei Dir anmelden. Liege ich vollkommen falsch???

Viele Grüße aus dem Münsterland!
Ulli & Günna

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9 Jahre 10 Monate her #24 von BiMobil
Andere Frage

Ich will jetzt keinen neuen Beitrag aufmachen.
Hat jemand (die Händler ) ein Feuchtemessgerät und hat Lust ein paar Kabinen zu testen.

Ich hätte Interesse , so richtig trau ich meinem Oldie nicht mehr. :o

Gruß Rudi
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9 Jahre 10 Monate her #25 von holger4x4

Guenna schrieb: Mark, mal ne bescheidene Frage: bis heute ging ich davon aus, dass meine Alukiste nur eine Beladung ist, und ich keine Vorschriften bezüglich Gasprüfung usw. einhalten müsse. Jetzt sehe ich, dass die Anderen (die die Kabine auch nur aufgeladen haben) sich reihenweise bei Dir anmelden. Liege ich vollkommen falsch???


Nein, du musst das nicht tun bei Ladung. Angeblich soll es Campingplätze oder Fähren geben, die die Prüfung kontrollieren, ich hab das aber noch nie erlebt.
Die Anlage sollte man schon regelmäßig überprüfen. Entweder man macht das selbst, oder eben offiziell mit Prüfsiegel.

Gruß, Holger
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9 Jahre 10 Monate her #26 von Volker1959
Ja, ich glaube Du liegst falsch Guenna!! So lange nichts passiert ist alles gut! Aber was ist wenn irgendwas passiert? Dann fragen Sie nach der Gasprüfung, und dann?
Die paar Euro?? Machen die den Kohl noch fett??
Ich freu mich auf Ulli und dich!!!

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9 Jahre 10 Monate her #27 von Guenna

BiMobil schrieb: Danke Holger!
Da ich bisher nur selbst mit Druckluft und Seifenlauge geprüft habe, trage ich mich schnell noch ein. Ich hoffe, dass Mark das ohne Schaden überlebt!

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Viele Grüße aus dem Münsterland!
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9 Jahre 10 Monate her #28 von PB Camper

BiMobil schrieb: Andere Frage

Ich will jetzt keinen neuen Beitrag aufmachen.
Hat jemand (die Händler ) ein Feuchtemessgerät und hat Lust ein paar Kabinen zu testen.

Ich hätte Interesse , so richtig trau ich meinem Oldie nicht mehr. :o


Jens hat doch so ein Gerät.
Vielleicht bringt er das mit?

gesendet vom Dingens eben. ..

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9 Jahre 10 Monate her #29 von Buraq4x4
Ich habe ein sehr einfaches Gerät (so um die 30 €). Vielleicht reicht es dir ja. Bringe ich mal mit.

Viele Grüße, Ralf
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9 Jahre 10 Monate her #30 von Mickel
..ich für meinen Teil, lasse es machen (in großen Abständen) um auf der sicheren Seite zu sein. Schläuche und das ganze Gedöns sind meiner Meinung nach Verschleissteile. Die müssen zur eigenen Sicherheit (da ist mir der Gesetzgeber schnurz) mal gecheckt werden. Ich denke das Geld ist gut angelegt. :Meinung:

Guenna schrieb: Mark, mal ne bescheidene Frage: bis heute ging ich davon aus, dass meine Alukiste nur eine Beladung ist, und ich keine Vorschriften bezüglich Gasprüfung usw. einhalten müsse. Jetzt sehe ich, dass die Anderen (die die Kabine auch nur aufgeladen haben) sich reihenweise bei Dir anmelden. Liege ich vollkommen falsch???


Berater für LED Beleuchtung im Ruhestand - Ex-Fa.Lichtbalance. Und jetzt auch noch Pensionär...wow.

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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #31 von Mark

Guenna schrieb: Mark, mal ne bescheidene Frage: bis heute ging ich davon aus, dass meine Alukiste nur eine Beladung ist, und ich keine Vorschriften bezüglich Gasprüfung usw. einhalten müsse. Jetzt sehe ich, dass die Anderen (die die Kabine auch nur aufgeladen haben) sich reihenweise bei Dir anmelden. Liege ich vollkommen falsch???


Ja, da liegst Du wirklich falsch. Du darfst eine Gasanlage nur in Betrieb nehmen, die überprüft bzw. abgenommen ist.

Das gilt nicht für Gasgrills o.ä., die außerhalb mit einer Gasflasche oder Kartusche betrieben werden

Solange nicht passiert kann man nach dem Prinzip verfahren: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn was passiert, z.B. mit Personenschaden oder Sachschaden bei einem Dritten kann´s ungemütlich werden.

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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Letzte Änderung: 9 Jahre 10 Monate her von Mark.

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9 Jahre 10 Monate her #32 von Thomas130
ok Mark
wenn du dann den gesamten Ouzo intus hast, treffen wir uns in einer dunklen Ecke
bei einer geeigneten Kabine (vorzugsweise nicht meiner...) und machen dann meine
Gasprüfung :grin:

freu mich schon auf das Wochenende

vg
thomas

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9 Jahre 10 Monate her #33 von Mark

Thomas130 schrieb: ok Mark
wenn du dann den gesamten Ouzo intus hast, treffen wir uns in einer dunklen Ecke
bei einer geeigneten Kabine (vorzugsweise nicht meiner...) und machen dann meine
Gasprüfung :grin:

freu mich schon auf das Wochenende


ja neeee, is klar ;-)

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #34 von Buraq4x4

Guenna schrieb: Mark, mal ne bescheidene Frage: bis heute ging ich davon aus, dass meine Alukiste nur eine Beladung ist, und ich keine Vorschriften bezüglich Gasprüfung usw. einhalten müsse. Jetzt sehe ich, dass die Anderen (die die Kabine auch nur aufgeladen haben) sich reihenweise bei Dir anmelden. Liege ich vollkommen falsch???


Wie es scheint, ist eine wiederkehrende Gasprüfung für Aufbauten, die nur als Ladung gelten, nicht explizit im nationalen Recht von Deutschland vorgeschrieben. Es gibt also, soweit für mich ersichtlich, keine spezielle Rechtsgrundlage dafür.

Das Arbeitsblatt G 607 der DVGW ist keine Rechtsgrundlage (weder Gesetz, noch Verordnung), sondern nur eine technische Norm.

Es gibt im Internet bei Juris unter mehr als 5 Mio. Entscheidungen und Fundstellen kein Urteil, das sich als Hauptthema mit Gasprüfungen an Wohnwagen oder Reisemobilen beschäftigt.

Ich habe nur als Randthema ein Urteil eines Finanzgerichtes gefunden, in dem es um die Steuerschuld eines Unternehmers ging:

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2008 – 5 K 257/06 –, juris:
Zitat aus den Urteilsgründen (Auszug):
„Gegenstand dieses Unternehmens, das er auf Campingplätzen betreibt, ist die Durchführung von gesetzlich nicht vorgeschriebenen Gasprüfungen bei Wohnwagen/-mobilen sowie der Vertrieb von Campingzubehör.“

Ob die Finanzrichter das mit dem „gesetzlich nicht vorgeschrieben“ überprüft haben, oder einfach dem Sachvortrag einer der Parteien ungeprüft entnommen haben, weiß ich allerdings nicht.

Es gibt indes eine Richtlinie 2001/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Diese wurde offenbar in Deutschland (noch) nicht in nationales Recht umgesetzt. Auf den ersten Blick beschäftigt sie sich auch nur mit Vorschriften bezüglich der Neuzulassung von Fahrzeugen. (Dort geht es am Rande übrigens auch um das Beheizen von Ladung!).

Dort heißt es z.B.:
„Ab dem 9. Mai 2004 dürfen die Mitgliedstaaten für einen Fahrzeugtyp aus Gründen, die sich auf die Heizanlagen beziehen, oder für den Typ eines Verbrennungsheizgeräts
- die EG-Typgenehmigung nicht mehr erteilen und
- die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung verweigern,
wenn die Vorschriften dieser Richtlinie nicht erfüllt sind.“

Von turnusmäßig wiederkehrenden Prüfungen ist dort, soweit ersichtlich, keine Rede.

Was bleibt, ist das Arbeitsblatt G 607 der DVGW. Wer eine Gasanlage betreibt und gegen die dort normierten Gasprüfungsvorschriften verstößt, könnte evtl. dann, wenn durch die Anlage jemand zu Schaden kommt oder etwas beschädigt wird, seinen Versicherungsschutz gefährden, weil ihm das als Fahrlässigkeit ausgelegt wird.

Wer eine gefährliche Anlage betreibt, ist auch ohne konkrete Gasprüfungs-Verordnung für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Das bedeutet, wenn Gasprüfungen üblich sind und angeboten werden, tut man gut daran, sie auch in Anspruch zu nehmen. Aber auch hierzu habe ich bei Juris kein Urteil gefunden. Es gab solche Fälle entweder noch nie, oder sie wurden nicht veröffentlicht.

Meine Kabine gilt als Ladung und ist nicht in den Papieren eingetragen (wenngleich natürlich versichert). Trotzdem werde ich regelmäßig eine Gasprüfung machen lassen, alleine schon, weil ich das für sicher und vernünftig halte. Zudem habe ich auch einfach keine Lust, mich dann, wenn etwas passiert, mit den Versicherungen herumzustreiten. Vermeidung von Prozessrisiken.

Nebenbei:
Der „TÜV“ braucht übrigens, wenn es um die Prüfung und Abnahme von Fahrzeugen mit fest eingebauten Gasanlagen geht, meines Erachtens kein spezielles Gesetz, um einen aktuellen Nachweis der Sicherheit der Gasanlage zu verlangen, denn dies ergibt sich bereits aus der allgemeinen Vorschrift des § 30 Absatz 1 Ziff. 1 StVZO:

„Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, (...) "

Soweit der Gesetzestextauszug. „Verkehrsüblicher Betrieb“ ist ein juristischer Ausdruck und meint nicht nur den Straßenverkehr, sondern jede bestimmungsgemäße Benutzung, also auch den Campingbetrieb.

Sorry für den langen und mühsam zu lesenden Text!

(Anmerkung: ich bin kein Produktrechtler und keine Verkehrsrechtler und habe mich auch gerade nur kurz mit der Materie beschäftigt. Irrtum meinerseits ist also nicht ausgeschlossen. Wer es besser weiß, bitte gern melden.)

Viele Grüße, Ralf
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Letzte Änderung: 9 Jahre 10 Monate her von Buraq4x4.

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9 Jahre 10 Monate her #35 von Max
Hallo Ralf,

Deine Ausführungen mögen ja stimmen, aber ich bin der Meinung ,dass die Gas Prüfung in erster Linie unserer
eigenen Sicherheit dient .
Sollte jedoch ein Campingplatz Besitzer mal auf die Idee kommen nach der Aktuellen Gas Prüfung
zu fragen,und die ist nicht da,du kummst hier nicht rein!!!

Gruß Uli
vom schönen Ostthüringen

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9 Jahre 10 Monate her #36 von holger4x4
... das ist aber auch Theorie, erlebt habe ich noch nie dass sich jemand für die Plakette interessiert hat :roll:

Gruß, Holger
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9 Jahre 10 Monate her #37 von Max
was soll ich Dir sagen Holger ich auch nicht,
ABER ich habe schon gehört von so einem Fall.

Gruß Uli
vom schönen Ostthüringen

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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #38 von Buraq4x4

Max schrieb: Hallo Ralf,
(...) ich bin der Meinung, dass die Gas Prüfung in erster Linie unserer eigenen Sicherheit dient .


Da stimme ich voll und ganz mit dir überein. Siehe auch den 11. Absatz, der in meinem leider viel zu langen Text fast untergegangen ist, aber aus meiner Sicht den wichtigsten Satz enthält:

"Trotzdem werde ich regelmäßig eine Gasprüfung machen lassen, alleine schon, weil ich das für sicher und vernünftig halte."

Viele Grüße, Ralf
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9 Jahre 10 Monate her #39 von flaxi

Holger4x4 schrieb: ... das ist aber auch Theorie, erlebt habe ich noch nie dass sich jemand für die Plakette interessiert hat :roll:

ich meine, das müßte radikal geändert werden........wir sind schließlich in Doofland, und da herrscht Zucht und Ordnung. Eine jährliche, nein besser halbjährliche Abnahme durch TÜV sollte sofort eingeführt werden........... !!!! :evil:

:ironie:

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9 Jahre 10 Monate her #40 von Mark
@Buraq4x4
Bei einem Wohnwagen ist die Gasprüfung bei der HU nicht Pflicht, beim Wohnmobil schon, weil eine defekte Gasanlage auf den Fahrzeugführer einwirken und somit einen Eingriff in den Straßenverkehr hervorrufen kann.
Bei einer Wohnkabine ist das auch nicht Pflicht, zumal sie keine HU braucht. Auch muss Sie beim TÜV nicht mit vorgeführt werden wenn der Pickup zur HU muss.

Aber nochmals: man darf nur eine abgenommene bzw. geprüfte Gasanlage in Betrieb nehmen. Wiederkehrende Prüfungen sidn nicht vorgeschrieben, aber im Falle eines Falles wird dei G607 bzw. DIN 1949 zu Rate gezogen und dananch gehandelt.

Die Versicherung entscheidet dann, ob sie zahlt oder nicht. Vielleicht wirft sie einem auch Fahrlässigkeit vor wenn die Anlage nicht alle zwei Jahre geprüft wurde. Das sind Dinge die man mit ca. 40 Euro aus dem Weg gehen kann.

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen bin ich immer davon ausgegangen, dass die Vorschriften strenger sind. Sind sie aber nicht. Hier hat der Gesetzgeber dem Prüfer bzw. Nutzer viel freie Hand gelassen. Die gängige Regel ist hier auch, dass im Zweifel die G607 angewendet werden soll.

Zur eigenen Sicherheit sollte man die Anlage prüfen lassen und die Regler und Schläuche alle 10 Jahre tauschen. Der finanzielle aufwand steht doch in keinem Verhältnis bei einem Schaden

Gruß M@rk Ford Ranger Doka Limited und Tischer Trail 230S

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